Lese-Rechtschreibstörung (LRST)

Falls der Verdacht besteht, dass bei Ihrem Kind eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung vorliegt, wenden Sie sich bitte an unser LRST-Team.

Hinweis zum Übertritt

Beim Übertritt an eine weiterführende Schule bleiben die bestehenden Gutachten der Grundschule hinsichtlich einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung zunächst bestehen. Sie werden im Laufe des Schuljahres geprüft und gegebenenfalls angepasst.