Wissenswertes für Eltern

Informationen über die Realschule

Anschrift

Georg-Ludwig-Rexroth Realschule

Bürgermeister-Keßler-Platz 3

97816 Lohr

Tel: 09352 603272-0

Fax: 09352 603272-323

E-Mail: verwaltung@rs-lohr.de

Attestpflicht

Bei überdurchschnittlich hohen Fehlzeiten kann eine Attestpflicht ausgesprochen werden. Dieses Attest muss sofort am Tag der Krankmeldung vorliegen.

Beurlaubung

Beurlaubungen erfolgen ausschließlich über den Schulmanager spätestens 3 Tage vor dem Termin. Die Schulleitung bearbeitet den digitalen Antrag. Der Antrag ist genehmigt, wenn eine E-Mail an die im Schulmanager hinterlegte/n E-Mailadresse/n des/der Erziehungsberechtigten erfolgt ist. 

Bitte beachten Sie:  Beurlaubung von Unterrichtstagen zur Nutzung von günstigen Reiseangeboten kann nicht erteilt werden. Dies gilt auch für Probearbeiten bei Firmen während der Schulzeit.
Datenschutz

Die Daten von Schülern, Eltern und Lehrern unterliegen den Bestimmungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes, das die Schule zu größtmöglicher Sorgfalt im Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet. Eine Veröffentlichung dieser Daten (z.B. auf der Schulhomepage oder im Jahresbericht) erfolgt nur eingeschränkt und mit schriftlicher Zustimmung der Betroffenen. Diese wird zu Beginn des Schulbesuches eingeholt und gilt bis auf Widerruf bzw. bis zum Ende des Schulbesuchs.

Elternbeirat

Der Elternbeirat wird auf zwei Jahre gewählt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Elternbrief

Zur aktuellen Elterninformation erscheint meist monatlich ein Elternbrief. Die Aussendung erfolgt über den Schulmanager.

Ergänzungsunterricht

Die Realschule Lohr bietet in der 5. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik Ergänzungsunterricht für jene Schüler an, die noch Übungsbedarf haben. Aktuelle Informationen finden Sie hier.

Handy

Damit unsere Schule ein sicherer Ort für alle bleibt, müssen Mobilfunktelefone sowie sonstige digitale Speichermedien aller Art sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein. Ausnahmen gestatten die Lehrkräfte. Im Unterricht bemühen wir uns, sinnvolle Einsatzmöglichkeiten für schulische Zwecke zu finden.

 

Hausaufgaben

Um den Lernstoff einzuüben und die Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt. Alle Schüler sind verpflichtet, ein Hausaufgabenheft zu führen, in dem sämtliche schriftlichen, mündlichen und gegebenenfalls praktischen Aufgaben einzutragen sind.

Kann ein Schüler seine Hausaufgaben nicht vorweisen, erhält er einen Eintrag ins Klassenbuch. Bei fünfmaligem Vergessen wird erstmals eine Nacharbeit am Nachmittag angeordnet, bei wiederholtem Vergessen erfolgen weitere Nacharbeiten und Ordnungsmaßnahmen.

Das Anfertigen von Hausaufgaben stellt keine Strafe dar, sondern soll eine Hilfe sein, Lücken im Unterrichtsstoff aufzudecken bzw. zu schließen und Ihrem Kind ein erfolgreiches Jahr zu gewährleisten. Daher bitten wir Sie als Eltern um Mithilfe.

Jahrgangsstufentest

Die Realschule nimmt jährlich mit den 6. und 8. Klassen am Jahrgangsstufentest in Deutsch und Mathematik teil. Dieser Test erfolgt immer zu Beginn des Schuljahres und fragt das Grundwissen der vorherigen Jahrgangsstufe ab. Die Schüler erhalten hierfür die Noten eines kleinen Leistungsnachweises.

Jahresfortgangsnote
  • Sie wird aus den Noten der schriftlichen, der mündlichen und ggf. der praktischen Leistungsnachweise gebildet.
  • Noten aus den Schulaufgaben haben doppeltes Gewicht.

 

Bsp:  Berechnung der Jahresfortgangsnote im Fach Englisch:      

-        Schulaufgabennoten:       4, 2, 3, 2

-        Stegreifaufgabennoten:    3, 4, 2, 3

-        mündliche Noten:             3, 2

4       Schulaufgaben + 6 mündliche Noten: Teiler = 2x4+6 = 14

(2 x (4+2+3+2) + (3+4+2+3+3+2) : 14 = 2,78   => Zeugnisnote: 3

Klassenleiter

An unserer Schule gibt es das Fachlehrerprinzip, d.h. dass ein Lehrer nur bestimmte Fächer (z.B. Deutsch und Erdkunde) unterrichtet. Der Klassenleiter ist in der Regel mit beiden Fächern über zwei Schuljahre hinweg in einer Klasse eingesetzt, um eine besondere Verbindung zu Schülern und Eltern zu schaffen. Dabei ist er der erste Ansprechpartner für alle schulischen Fragen, die über die Inhalte der einzelnen Fächer hinausgehen. Daher bitten wir Sie, bei Problemen jeglicher Art zunächst den Klassenleiter zu kontaktieren, der Ihnen Hilfestellung geben wird. Erst dann, wenn keine Lösung in Sicht ist, bitten wir, die Schulleitung zu kontaktieren, die Ihnen natürlich mit Rat und Tat zur Verfügung stehen wird.

Krankmeldung

Bei Krankheit entschuldigen Sie Ihr Kind bitte vor 07:50 Uhr über den Schulmanager.

 

Ab dem 4. Tag ist der Schule zusätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei Attestpflicht ist am Tag der Krankmeldung das Attest vorzulegen. 

 

Fehlt Ihr Kind zu Unterrichtsbeginn unentschuldigt, müssen wir unsererseits den Verbleib Ihres Kindes feststellen, was unter Umständen mit viel Zeitaufwand und auch Aufregung verbunden ist. Daher ist die rechtzeitige Eingabe in den Schulmanager (nur vor 07:50 Uhr) so wichtig. Sie ersparen uns viel Verwaltungsaufwand, leisten einen wichtigen erzieherischen Beitrag und haben andererseits die Gewissheit, dass Sie sofort verständigt werden, wenn es zu Unregelmäßigkeiten kommt.

Kurzarbeiten

Eine Kurzarbeit ist ein kleiner schriftlicher Leistungsnachweis.

Große Leistungsnachweise - Schulaufgaben
Lehrstoff: größeres Stoffgebiet
Ankündigung: spätestens 1 Woche vorher
Dauer: maximal 60 Minuten (Ausnahme: Aufsätze im Fach Deutsch)
Gewichtung: 2-fach bei der Notenberechnung
Versäumnis:
  • große Leistungsnachweise müssen nachgeholt werden

andere

Leistungsnachweise

am gleichen Tag

  • keine Kurzarbeit
  • keine Stegreifaufgaben
  • mündliche und praktische Leistungsnachweise sind möglich

 

Anzahl der großen Leistungsnachweise (Schulaufgaben)

In der bayerischen Realschulordnung RSO § 18 ist die Anzahl der großen Leistungsweise je Fach festgelegt.

In Jahrgangsstufe 7 wird im Fach Deutsch ein großer Leistungsnachweis durch ein bewertetes Literaturprojekt ersetzt.

 

Anzahl der angekündigten Leistungsweise in einer Woche

Innerhalb einer Woche dürfen nicht mehr als drei angekündigte Leistungsnachweise abgehalten werden, darunter höchstens zwei Schulaufgaben:

maximal zwei Schulaufgaben und eine Kurzarbeit

 

Korrektur und Rückgabe

Schriftliche Leistungsnachweise sind von den Lehrkräften innerhalb von zwei Wochen zu korrigieren, zu benoten, zurückzugeben und zu besprechen.

Bei der Bewertung einer schriftlichen Arbeit kann die äußere Form mit berücksichtigt werden.

Bedient sich der Schüler bei einer zu benotenden schriftlichen oder praktischen Arbeit unerlaubter Hilfe (Unterschleif), so wird die Arbeit abgenommen und mit der Note 6 bewertet. Bei einem Versuch kann ebenso verfahren werden.

 

Einsichtnahme

An der Realschule werden Schulaufgaben (Muss-Bestimmung der Realschulordnung) zur Kenntnisnahme durch die Eltern per Unterschrift mit nach Hause gegeben.

Die schriftlichen Leistungsnachweise sind innerhalb einer Woche unverändert an den Fachlehrer zurückzugeben, sonst kann die Ausgabe weiterer Leistungsnachweise unterbleiben. Die Eltern haben dann die Möglichkeit, die Arbeit in der Schule einzusehen.

 

Weitere Bestimmungen finden Sie in der bayerischen Realschulordnung RSO § 17 ff.

Kleine Leistungsnachweise

Zu den kleinen Leistungsnachweisen zählen:

  • schriftliche Kurzarbeiten
  • schriftliche Stegreifaufgaben
  • mündliche Leistungsnachweise
  • praktische Leistungsnachweise

Kurzarbeiten:

Lehrstoff: Inhalt von höchstens 6 Unterrichtsstunden und Grundwissen
Ankündigung: spätestens eine Woche vorher
Dauer: maximal 30 Minuten
Versäumnis: muss nachgeholt werden

andere

Leistungsnachweise

am gleichen Tag:

  • keine Schulaufgabe
  • keine Stegreifaufgaben
  • mündliche und praktische Leistungsnachweise möglich

 

Stegreifaufgaben:

Lehrstoff: Inhalt der vorangegangenen Unterrichtsstunde bzw. Doppelstunde und Grundwissen
Ankündigung: nein
Dauer: maximal 20 Minuten
Versäumnis: muss nicht nachgeholt werden; bei fehlenden Stegreifaufgaben kann eine Ersatzprüfung angeordnet werden.

andere

Leistungsnachweise

am gleichen Tag:

  • keine Schulaufgabe
  • keine Kurzarbeit
  • mündliche und praktische Leistungsnachweise möglich
  • weitere Stegreifaufgaben möglich

Anzahl der kleinen Leistungsnachweise

In der bayerischen Realschulordnung RSO § 19 (6) ist die Anzahl der kleinen Leistungsweise festgelegt.

 

Je Halbjahr sind ...

... für ein- und zweistündige Fächer zwei kleine Leistungsnachweise,

... für dreistündige Fächer drei kleine Leistungsnachweise zu erbringen.

Darunter muss in den Vorrückungsfächern ein mündlicher Leistungsnachweis sein.

 

Anzahl der angekündigten Leistungsweise in einer Woche

Innerhalb einer Woche dürfen nicht mehr als drei angekündigte Leistungsnachweise abgehalten werden, darunter höchstens zwei Schulaufgaben:

maximal zwei Schulaufgaben und eine Kurzarbeit

 

Korrektur und Rückgabe

Schriftliche Leistungsnachweise sind von den Lehrkräften innerhalb von zwei Wochen zu korrigieren, zu benoten, zurückzugeben und zu besprechen.

Bei der Bewertung einer schriftlichen Arbeit kann die äußere Form mit berücksichtigt werden.

Bedient sich der Schüler bei einer zu benotenden schriftlichen oder praktischen Arbeit unerlaubter Hilfe (Unterschleif), so wird die Arbeit abgenommen und mit der Note 6 bewertet. Bei einem Versuch kann ebenso verfahren werden.

 

Einsichtnahme

Stegreifaufgaben können nur per Antrag (Formular „Einsichtnahme“) mit nach Hause genommen werden. Die Eltern gewährleisten, dass die Arbeit unterschrieben und in der darauf folgenden Unterrichtsstunde wieder zurückgegeben wird, ansonsten verliert dieser Antrag seine Gültigkeit.

 

Weitere Bestimmungen finden Sie in der bayerischen Realschulordnung RSO § 17 ff.

Leistungsstandsmitteilung

Vor den beiden Elternsprechtagen erhalten die Schüler eine sogenannte Leistungsstandsmitteilung. Diese schriftliche Information gibt Auskunft über den aktuellen Leistungsstand der Schülerin bzw. des Schülers. Die Eltern werden gebeten, diesen Zettel spätestens am Elternsprechtag unterschrieben wieder zurück zu geben.

Lese-Rechtschreibstörung (LRST)

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

mündliche Noten

Eine mündliche Note ist ein kleiner Leistungsnachweis.

Rauchverbot

An allen bayerischen Realschulen herrscht für Schüler und Lehrer ein striktes Rauchverbot. Dieses gilt auf dem gesamten Schulgelände, also auch im Pausenbereich und auf den Toiletten. Bei Missachtung wird ein Verweis verhängt, bei mehrmaligem Vergehen ein verschärfter Verweis.

Schulaufgaben

Eine Schulaufgabe ist ein großer schriftlicher Leistungsnachweis.

Schulforum

Das Schulforum besteht aus dem Schulleiter, drei gewählten Elternvertretern, drei Schülersprechern und drei Lehrervertretern. Ein Vertreter des Sachaufwandsträgers kann zu den Sitzungen eingeladen werden. Dieses Gremium wird jedes Schuljahr neu besetzt.

Das Schulforum berät Fragen von gemeinsamem schulischem Interesse und gibt Empfehlungen:

  • Entwicklung des Schulprofils
  • Aufstellen einer Hausordnung
  • Festlegung der Pausenordnung und –verpflegung
  • Gestaltung des Schullebens

Außerdem können Stellungnahmen abgegeben werden zu:

  • Fragen zur Schulorganisation
  • Fragen zur Schulwegsicherheit und Unfallverhütung
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule
  • Schulsozialarbeit
  • Namensgebung der Schule
Schulunfälle

Schulunfälle werden über die Schule dem Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) gemeldet. Meldeformulare erhalten Sie im Sekretariat.

Sekretariat

Das Sekretariat ist wie folgt besetzt:

Montag bis Freitag:         07:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Für Schüler steht das Sekretariat während der beiden Pausen und nach 13:00 Uhr zur Verfügung (Notfälle ausgenommen).

Sprechstunden

Wenn Sie einen Gesprächstermin vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte über den Schulmanager direkt an die jeweilige Lehrkraft. So erfolgt die Abstimmung flexibel und zeitnah.

Stegreifaufgaben

Eine Stegreifaufgabe ist ein kleiner schriftlicher Leistungsnachweis.

Übertrittsbedingungen

Bedingungen für den Übertritt in die Realschule:

Ihr Kind möchte von der Grundschule in die 5. Klasse Realschule übertreten

Ihr Kind besucht derzeit die 4. Klasse einer öffentlichen Grundschule und möchte zum nächsten Schuljahr in die 5. Klasse einer staatlichen Realschule wechseln.


Ausschlaggebend für den Übertritt ist der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Übertrittzeugnis.

  1. Beträgt dieser Durchschnitt 2,66 oder besser, so darf das Kind ohne Teilnahme am Probeunterricht an eine Realschule wechseln.
  2. Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 3,00 oder schlechter können am dreitägigen Probeunterricht teilnehmen. Bei entsprechender Leistung ist die Aufnahme an eine Realschule möglich.
  3. Probeunterricht bestanden:

    in Mathematik

    und Deutsch

     mindestens 3 & 4 bzw. 4 & 3  Probeunterricht bestanden!
    oder  zweimal die Note 4  Übertritt durch Elternwille

Ihr Kind möchte von der 5. Klasse Mittelschule in die 5. Klasse Realschule übertreten 

Ihr Kind besucht derzeit die 5. Klasse einer öffentlichen Mittelschule und möchte zum nächsten Schuljahr in die 5. Klasse einer Realschule wechseln.

 

Für die Realschule benötigt die Schülerin / der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Notendurchschnitt von 2,5 oder besser.

 

Bei 2,0 oder besser: direkte Aufnahme in die 6. Jahrgangsstufe!

 

Eine Voranmeldung an der Realschule mit dem Zwischenzeugnis ist erforderlich.

 

Weitere Informationen zum Übertritt finden Sie auf www.realschulebayern.de.

Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen

Sollte der Unterricht wegen ungünstiger Witterungsverhältnisse, z.B. Glatteis, starker Schneefall, ausfallen, so wird dies für alle Schulen der Region über lokale Radiosender (Antenne Bayern, Bayern 3, Radio Gong) bekanntgegeben. Außerdem werden wir über einen möglichen Ausfall auch auf unserer Homepage informieren.  Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat, werden in der Schule beaufsichtigt. Die Lehrkräfte haben im Regelfall in der Schule anwesend zu sein.

Bitte hören Sie und Ihr Kind nicht auf Gerüchte anderer Schüler, sondern befolgen Sie diese Richtlinien.

Unterrichtszeiten

Unsere Unterrichtszeiten:

Std von bis
1 07:50 08:35
2 08:35 09:20
1. Pause 09:20 09:40
3 09:40 10:25
4 10:25 11:10
2. Pause 11:10 11:30
5 11:30 12:15
6 12:15 13:00

 

 

 

Vorrücken

Die Leistungen in den Vorrückungsfächern entscheiden über das Vorrücken.

Vom Vorrücken sind Schülerinnen und Schüler ausgeschlossen, deren Jahreszeugnis:

  • in einem Vorrückungsfach die Note 6 oder
  • in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 aufweist.

Vorrücken auf Probe (RSO §26):

Schülerinnen und Schüler, die wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern das Ziel der Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit dem Einverständnis der Eltern auf Probe vorrücken, wenn sie in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie ab der 7. Jahrgangsstufe in den Profilfächern Physik, BwR, Französisch und Sozialwesen keine schlechtere Note als einmal Note 5 haben.

Die Lehrerkonferenz muss jedoch zu der Auffassung gelangen, dass nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass der Schüler im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen.

 

Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember des darauffolgenden Schuljahres.

 

Nachprüfung (RSO § 27)

Einer Nachprüfung, die bei erfolgreichem Bestehen das Vorrücken ermöglicht, können sich Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe nicht unterziehen, diese Regelung gilt nur für die Jahrgangsstufen 7 – 9.

Dies ist auch nur dann möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler die betreffende Jahrgangsstufe erstmals besucht und das Jahreszeugnis:

  • in einem Vorrückungsfach die Note 6 (nicht aber im Fach Deutsch) oder
  • in zwei Vorrückungsfächer die Note 5 ausweist.
Wahlunterricht

Der Wahlunterricht wird  in der ersten Schulwoche über den Schulmanager organisiert.

  • Die Anmeldung ist verbindlich, die regelmäßige Teilnahme ist Pflicht. Bei Fehlen muss eine schriftliche Entschuldigung erfolgen.
  • Wer durch störendes Verhalten auffällt, kann vom Kurs ausgeschlossen werden.
  • Die Teilnahme am Wahlunterricht wird im Jahreszeugnis mit einem Prädikat, z.B. „mit sehr großem Erfolg teilgenommen“, bewertet.
  • Kinder in der Nachmittagsbetreuung (OGS) können selbstverständlich auch zu den Kursen angemeldet werden.
Wiederholen

Schülerinnen und Schüler, die die Erlaubnis zum Vorrücken nicht erhalten haben, können die betreffende Jahrgangsstufe wiederholen.

Das Wiederholen ist jedoch nicht zulässig (BayEUG Art. 53), wenn ...

... Schüler die betreffende Jahrgangsstufe zum zweiten Mal wiederholen müssten, oder

... nach Wiederholung einer Jahrgangsstufe auch die nächstfolgende wiederholen müssten, oder

... innerhalb der Jahrgangsstufen 5 bis 7 zum zweiten Mal nicht vorrücken durften.

 

Das freiwillige Wiederholen nach der 10. Klasse zum Zwecke der Notenverbesserung ist möglich, bedarf jedoch der Zustimmung der Schulleitung. Wir bitten darum, dies rechtzeitig der Schulleitung anzuzeigen.

Herausgegeben von der Schulleitung der Georg-Ludwig-Rexroth-Realschule Lohr.